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SCHWEIZERISCHE GESELLSCHAFT FÜR KLINISCHE PHARMAKOLOGIE UND TOXIKOLOGIE |
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Weiterbildung
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Fortbildungsordnungschweizerische Gesellschaft für Klinische Pharmakologie und Toxikologie (SKPT)Es ist am 1.1.2001 in Kraft getreten.
A. Liste der anerkannten Fortbildungsangebote für die Basisfortbildung
B. Dauer der Fortbildung
C. Inhalte der BasisfortbildungDie SKPT publiziert eine Liste der empfohlenen Fortbildungsveranstaltungen auf ihrer Homepage (www.clinpharm.ch). Die Liste kann auch jederzeit beim Sekretariat der SKPT angefordert werden. Bei Veranstaltungen, die nicht auf dieser Liste aufgeführt sind, wird die Anerkennung aufgrund folgender Kriterien beurteilt:
D. Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen für die BasisfortbildungDie von der SKPT empfohlenen Fortbildungsveranstaltungen (siehe Punkt C) werden automatisch als Basisfortbildung anerkannt. Ein halber Tag wird als 4, ein ganzer Tag als 8 h Fortbildung gerechnet. Nicht von der SKPT empfohlene Fortbildungsveranstaltungen werden nach den Kriterien in Punkt C beurteilt. Bei industriegesponserten Fortbildungsveranstaltungen muss klar hervorkommen, dass die Inhalte umfassend und ausgewogen dargestellt worden sind.
E. Dokumentation der FortbildungJedes Mitglied der SKPT ist für die Erfassung der Fortbildung
selbst verantwortlich. Er führt ein Protokoll, in dem der Besuch der Fortbildungsveranstaltungen
dokumentiert wird. Empfehlenswert ist das Sammeln von Teilnahmebestätigungen
der besuchten Fortbildungsveranstaltungen. Erfassungsblätter können
beim Sekretariat der SKPT angefordert werden. Die Mitglieder der SKPT stellen dem Sekretariat der SKPT am Ende jedes Jahres Kopien der Protokollblätter und Teilnahmebestätigungen für die Basisfortbildung zu. Dieses prüft die aufgelisteten Fortbildungen und attestiert dem Mitglied die geleisteten Anzahl Stunden. Bei Unklarheiten in Bezug auf die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen entscheidet der Vorstand der SKPT. (c) SGKPT/SSPTC - Update :
06.05.2008
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