SGKPT SSPTC SCHWEIZERISCHE GESELLSCHAFT FÜR KLINISCHE PHARMAKOLOGIE UND TOXIKOLOGIE
 

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Fortbildungsordnung

schweizerische Gesellschaft für Klinische Pharmakologie und Toxikologie (SKPT)

Das Programm ist nach der Fortbildungsordnung der FMH (24.6.1998) bearbeitet worden.
Es ist  am 1.1.2001 in Kraft getreten.


A.   Liste der anerkannten Fortbildungsangebote für die Basisfortbildung

  • Jahresversammlung der SKPT

  • Fortbildungsveranstaltungen der SKPT

  • Jahreskongresse von grossen medizinischen Fachgesellschaften (z.B. SGIM, Pädiatrie, Anästhesie)

  • Jahresversammlung der Schweiz. Gesellschaft für Pharmakologie und Toxikologie (SGPT)

  • Internationale Kongresse in Klinischer Pharmakologie, Klinischer Toxikologie oder Pharmakoepidemiologie (z.B. Jahresversammlung der entsprechenden europäischen oder amerikanischen Gesellschaften)

  • Vorträge, Seminare, Workshops, Kurse, etc. nach freier Wahl

 

B.   Dauer der Fortbildung

  • Mindestens 50 h Basisfortbildung pro Jahr müssen dokumentiert werden

  • Dazu kommen mindestens 30 h Selbststudium pro Jahr, welche nicht dokumentiert werden müssen

  • Die SKPT rechnet 20 h Fortbildung/Jahr aus folgenden Gebieten an: Innere Medizin, Pädiatrie, Anästhesie

 

C.   Inhalte der Basisfortbildung

Die SKPT publiziert eine Liste der empfohlenen Fortbildungsveranstaltungen auf ihrer Homepage (www.clinpharm.ch). Die Liste kann auch jederzeit beim Sekretariat der SKPT angefordert werden. Bei Veranstaltungen, die nicht auf dieser Liste aufgeführt sind, wird die Anerkennung aufgrund folgender Kriterien beurteilt:

  • Vertiefen der Kenntnisse über Pharmakotherapie allgemein

  • Individualisierung der Arzneimitteltherapie (z.B. Alter, Schwangerschaft, Krankheitszustände)

  • Genetische Polymorphismen, Arzneistofftoxizität

  • Arzneimittelsicherheit, Pharmakoepidemiologie

  • Pharmakokinetik, Toxikokinetik

  • Pharmakodynamik

  • Klinische Studien, Metaanalyse, Biometrie, Datenanalyse

  • Methoden und Ergebnisse der Evidence based Medicine

  • Neue molekulare Therapieformen

 

D.   Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen für die Basisfortbildung

Die von der SKPT empfohlenen Fortbildungsveranstaltungen (siehe Punkt C) werden automatisch als Basisfortbildung anerkannt. Ein halber Tag wird als 4, ein ganzer Tag als 8 h Fortbildung gerechnet. Nicht von der SKPT empfohlene Fortbildungsveranstaltungen werden nach den Kriterien in Punkt C beurteilt. Bei industriegesponserten Fortbildungsveranstaltungen muss klar hervorkommen, dass die Inhalte umfassend und ausgewogen dargestellt worden sind.

 

E.   Dokumentation der Fortbildung

Jedes Mitglied der SKPT ist für die Erfassung der Fortbildung selbst verantwortlich. Er führt ein Protokoll, in dem der Besuch der Fortbildungsveranstaltungen dokumentiert wird. Empfehlenswert ist das Sammeln von Teilnahmebestätigungen der besuchten Fortbildungsveranstaltungen. Erfassungsblätter können beim Sekretariat der SKPT angefordert werden.

Ein Formular (pdf oder xls) für die Aufstellung dieser Liste ist auf die rubrik "Vorstand/Members only Documents/Logbook".

Die Mitglieder der SKPT stellen dem Sekretariat der SKPT am Ende jedes Jahres Kopien der Protokollblätter und Teilnahmebestätigungen für die Basisfortbildung zu. Dieses prüft die aufgelisteten Fortbildungen und attestiert dem Mitglied die geleisteten Anzahl Stunden. Bei Unklarheiten in Bezug auf die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen entscheidet der Vorstand der SKPT.


    (c) SGKPT/SSPTC - Update : 06.05.2008