SGKPT SSPTC SCHWEIZERISCHE GESELLSCHAFT FÜR KLINISCHE PHARMAKOLOGIE UND TOXIKOLOGIE
 

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Weiterbildungsprogramm

Facharzttitel FMH Klinische Pharmakologie und Toxikologie

Das Programm ist nach der Weiterbildungsordnung der FMH (21.6.2000) revidiert worden.
Es ist  am 1.1.2001 in Kraft getreten.


Allgemeines
Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen
Inhalt der Weiterbildung
Prüfungsreglement
Kriterien für die Einteilung der Weiterbildungsstätten
Übergangsbestimmungen
Anhang : Weiterbildungsstätten
 

Mit der nachstehenden Publikation setzt der Zentralvorstand der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte das revidierte Weiterbildungsprogramm für den Erwerb des Facharzttitels FMH für Klinische Pharmakologie und Toxikologie am 1. Januar 2001 in Kraft.
 

1. Allgemeines

1.1 Definition der Klinischen Pharmakologie und Toxikologie

Die «Klinische Pharmakologie und Toxikologie» ist eine medizinisch-wissenschaftliche Disziplin, welche die rationale und sichere Anwendung von Arzneimitteln sowie Diagnose und Therapie von Intoxikationen durch Fremdstoffe am Menschen zum Inhalt hat. Sie verbindet klinische Expertise mit fundierten Kenntnissen in den experimentell-medizinischen Grundlagenwissenschaften, speziell Pharmakologie und Toxikologie, mit dem Ziel der Verbesserung von Wirksamkeit und Sicherheit der klinischen Arzneimittel- und Vergiftungstherapie am individuellen Patienten. In diesem Sinne spielt sie eine zunehmend wichtige Rolle im Gesundheitssystem, wo sie neben Lehre, Forschung und Weiterbildung auch verschiedene Dienstleistungen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene wahrnehmen muss.

1.2 Ärztliche Aufgaben in der Klinischen Pharmakologie und Toxikologie

Zu den zentralen Aufgaben der Klinischen Pharmakologie und Toxikologie gehören die Klinische Forschung (Pharmakokinetik und -dynamik, toxische Fremdstoffwirkungen, Pharmakogenomics, Toxikogenetik), die Mitbetreuung von Patienten (Konsultationen in Pharmakotherapie, Vergiftungspatienten), die Individualisierung der Arzneimitteltherapie (genetische Polymorphismen, erworbene Risikofaktoren, Organinsuffizienz), die Erfassung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (Pharmakovigilanz, Pharmakoepidemiologie), die Mitarbeit in den Medikamentenkommissionen (Erstellen von Arzneimittellisten), der rationelle Arzneimitteleinsatz, die Planung und Durchführung von speziellen klinischen Studien (insbesondere Interaktions- und Kinetikstudien), das therapeutische Monitoring (therapeutic drug monitoring) und die klinische Toxikologie (Diagnose, Abklärung und Therapie von akuten und chronischen Vergiftungen, rationale Antidottherapie). Der Klinische Pharmakologe/Toxikologe* arbeitet als Experte in Arzneimittelbehörden, Ethikkommissionen und nationalen (z. B. Giftkommission des BAG) und internationalen Gremien (z. B. WHO) für Arzneimittel- und Chemiesicherheit mit.

1.3 Hauptziele der Weiterbildung

Die Weiterbildung soll dem Kandidaten die notwendigen Spezialkenntnisse, das konzeptionelle und methodologische Rüstzeug, die praktisch-klinische Erfahrung und die intellektuellen und ethischen Voraussetzungen für eine eigenverantwortliche Tätigkeit auf dem Gebiete der Klinischen Pharmakologie und Toxikologie in Behörden, Industrie, Spital, Praxis und Gesellschaft vermitteln.

Der Facharzt für Klinische Pharmakologie und Toxikologie soll befähigt sein :

  • Durch Kombination einer fundierten wissenschaftlichen und klinischen Ausbildung den rationalen Einsatz von Arzneimitteln am individuellen Patienten zu gewährleisten.
  • Das Nutzen/Risiko Verhältnis der Pharmakotherapie in Spital und Praxis objektiv zu erfassen und zu optimieren.
  • Unerwünschte und toxische Wirkungen von Arzneimitteln, Drogen und anderen Fremdstoffen frühzeitig zu erkennen, abzuklären und zu behandeln.
  • Spezielle Arzneimittelstudien (insbesondere Interaktions- und Kinetikstudien) und andere klinische Studien am Patienten selbständig zu planen und durchzuführen.
  • Methoden zum objektiven Wirksamkeitsnachweis von neuen (einschliesslich alternativen) Therapieformen und zur Erfassung von genetischen und epigenetischen Risikofaktoren für unerwünschte und toxische Arzneimittelwirkungen zu entwickeln und anzuwenden.
  • Neue Therapieformen (z.B. Zell- und Gentherapie) frühzeitig zu erkennen, klinisch zu prüfen und praktisch anzuwenden.
  • Eine korrekte Arzneimittelinformation in Medizin und Gesellschaft kompetent mitzugestalten.
  • Die ethischen und rechtlichen Aspekte der Anwendung von Arzneimitteln und anderen Fremdstoffen am Menschen zu kennen und in den entsprechenden lokalen und nationalen Kommissionen mitzuarbeiten.
  • Die Grenzen der Arzneimitteltherapie bei verschiedenen Krankheitszuständen zu kennen und gegenüber alternativen Therapieformen abzugrenzen.

2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen

2.1 Dauer und Gliederung der Weiterbildung

Die reglementarische Weiterbildung dauert 6 Jahre. Sie gliedert sich wie folgt:
  • 3 Jahre Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin oder Anästhesie (nicht-fachspezifische Weiterbildung)
  • 3 Jahre Klinische Pharmakologie und Toxikologie (fachspezifische Weiterbildung)

2.2 Nicht-fachspezifische Weiterbildung

2.2.1    Mindestens 2 der geforderten 3 Jahre müssen an anerkannten Weiterbildungsstätten der Kategorie A für die einzelnen Fachgebiete absolviert werden.

2.3 Fachspezifische Weiterbildung

2.3.1    Mindestens 1 Jahr der fachspezifischen Weiterbildung muss an anerkannten Weiterbildungsstätten der Kategorie A in der Schweiz absolviert werden (vgl. Ziffer 5). Es kann zwischen den universitären Weiterbildungsstätten rotiert werden, wobei mindestens ½ Jahr am gleichen Ort geleistet werden muss.

2.3.2    Höchstens 1 Jahr kann in experimenteller Pharmakologie/Toxikologie oder einem anderen Grundlagenfach der experimentellen Medizin absolviert werden.

2.4 Weitere Bestimmungen

2.4.1    Publikation von mindesten drei wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiete der Klinischen Pharmakologie/Toxikologie in medizinisch-wissenschaftlichen Zeitschriften, wovon mindestens zwei mit peer review. Mindestens eine Präsentation von Forschungsergebnissen an einem nationalen oder internationalen klinisch-wissenschaftlichen Kongress.

2.4.2    Weiterbildungsperioden für den Facharzttitel Pharmazeutische Medizin - soweit sie an anerkannten Weiterbildungsstätten für Pharmazeutische Medizin absolviert wurden - können für die fachspezifische Weiterbildung zum Facharzt FMH für Klinische Pharmakologie und Toxikologie anerkannt werden. Die Dauer der Anrechnung richtet sich nach dem unter Punkt 5.3 im Weiterbildungsprogramm für Pharmazeutische Medizin aufgeführten Kriterienraster sowie den unter Punkt 2.3 im Weiterbildungsprogramm für Klinische Pharmakologie und Toxikologie formulierten Bedingungen. Die im Rahmen der theoretischen Weiterbildung absolvierten Weiterbildungsmodule der Klinischen Pharmakologie/Toxikologie und Pharmazeutischen Medizin können gleichzeitig für beide Titel angerechnet werden.

2.4.3     Besuch von mindestens 2 klinisch-wissenschaftlichen Kongressen, wovon einer die Klinische Pharmakologie oder Klinische Toxikologie betreffen muss.

2.4.4    Besuch von mindestens drei Weiterbildungsmodulen der Klinischen Pharmakologie/Toxikologie und/oder Pharmazeutischen Medizin.

2.4.5 Erfüllung des Lernzielkataloges gemäss Punkt 3 des Weiterbildungsprogrammes.
 

3. Inhalt der Weiterbildung

3.1 Grundlagenkenntnisse

  • Pharmakologische und toxikologische Wirkmechanismen
  • Allgemeine Pharmakokinetik und Toxikokinetik (Absorption, Bioverfügbarkeit, Proteinbindung, Verteilung inkl. Transport, Clearance inkl. Biotransformation, Elimination)
  • Pharmakogenomics / Arzneimittelpolymorphismen / genetische Toxikologie
  • Mechanismen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) und Arzneimittelinteraktionen
  • Grundlagen der Pharmakoepidemiologie
  • Prinzipien der "Evidence-based" Medizin ("Outcome research")
  • Grundkenntnisse der medizinischen Statistik

3.2 Klinische Arzneimittelprüfung

  • Grundlegende Kenntnisse zum Werdegang eines Arzneimittels
  • Die verschiedenen Studienphasen (Phase I-IV) der klinischen Prüfung
  • Die verschiedenen Arten von Studien und ihre Aussagekraft
  • Gute klinische Studien-Praxis (GCP), Gute klinische Labor-Praxis (GLP)
  • Planung, Durchführung und Publikation von klinischen Studien

3.3 Klinische Arzneimittelanwendung

  • Ausführliche Kenntnisse der Pharmakotherapie
  • Rationale Auswahl und Verschreibung von Arzneimitteln
  • Richtige Dosierung und Dosisanpassungen (Individualisierung)
  • Compliance und Non-Compliance
  • Ursachen von ungenügenden oder fehlenden Arzneimittelwirkungen, Arzneimittelresistenz und Non-Responder
  • Beurteilung der Wirksamkeit von alternativen Heilverfahren
  • Abklärung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Vergiftungen

3.4 Qualitätskontrolle und Sicherheit der Arzneimitteltherapie

  • Methoden der Qualitätssicherung der Pharmakotherapie
  • Effiziente und optimale Nutzung von Informationsmitteln
  • Beurteilung der Qualität und Aussagekraft von publizierten klinischen Studien
  • Beurteilung und klinische Erfolgskontrolle von Arzneimittelwirkungen
  • Konzentrationsmessungen von Arzneimitteln und Dosisangleichung (therapeutic drug monitoring, Populationskinetik)
  • Strukturierte Erfassung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Interaktionen; Information der Registrierungsbehörden (Pharmakovigilanz)
  • Missbrauch und Abhängigkeit von Arzneimitteln
  • Arzneimittelinformation der Ärzte und anderer Gesundheitsberufe

3.5 Individualisierung der Arzneimitteltherapie

  • Arzneimitteltherapie in der Schwangerschaft und in der Laktationsperiode
  • Arzneimitteltherapie bei pädiatrischen Patienten
  • Arzneimitteltherapie beim Alterspatienten
  • Arzneimitteltherapie bei Organkrankheiten (z. B. Herz-, Leber- und Niereninsuffizienz)
  • Arzneimitteltherapie bei Suchtpatienten (z. B. Alkohol, Rauchen)
  • Arzneimitteltherapie und Ernährung
  • Arzneimittelkombinationstherapien

3.6 Neue Therapieformen (Beispiele)

  • Organ- /Zelltransplantation, Immunsuppression
  • Somatische Gentherapie
  • Molekulare Krebstherapie
  • Antiinfektiöse Chemotherapien (z. B. antivirale Therapien)
  • Alternative Therapiemethoden (Komplementärmedizin)

3.7 Klinische Toxikologie

  • Toxikodynamik und Toxikokinetik
  • Intoxikationen mit Medikamenten
  • Ausführliche Kenntnisse der wichtigsten Vergiftungen mit Fremdstoffen und deren Behandlung
  • Rationale Anwendung von primären und sekundären Dekontaminationsmassnahmen
  • Chronische Vegiftungen und Umwelttoxikologie
  • Drogenabusus
  • Antidote

3.8 Arzneimittel und Gesellschaft

  • Ethische Aspekte der Arzneimittelprüfung und -therapie
  • Heilmittelgesetzgebung; Zusammenarbeit mit den Arzneimittelbehörden
  • Kosten der Arzneimitteltherapie in Spital und Praxis
  • Arzneimittel und Umwelt
  • Korrekte Kommunikation und Information über Arzneimitteln in Medien und Gesellschaft

4. Prüfungsreglement

4.1 Prüfungsziel

In der Prüfung hat sich der Kandidat über die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in den unter Punkt 3 aufgeführten Weiterbildungsinhalten auszuweisen.

4.2 Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff umfasst die unter Punkt 3 aufgeführten Inhalte der Weiterbildung.

4.3 Die Prüfungskommission

Die Prüfungskommission wird vom Vorstand der Fachgesellschaft für Klinische Pharmakologie und Toxikologie gewählt. Eine Neuwahl erfolgt alle 4 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Prüfungskommission besteht aus 3 Personen, die alle den Facharzttitel FMH für Klinische Pharmakologie und Toxikologie tragen müssen. Ein Kommissionsmitglied vertritt die Weiterbildungsstätten der Kategorie B.

Die Sprachregionen müssen angemessen vertreten sein.

Die Aufgaben der Prüfungskommission sind:
1. Organisation der Facharztprüfung
2. Vorbereitung, Durchführung und Bewertung der praktischen und theoretischen Prüfung
3. Die Kandidaten und die Organe der FMH über die Organisation und Resultate der Prüfung zu informieren.
 

4.4 Prüfungsart

Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.

4.4.1     Praktische Prüfung

  • Der Kandidat muss zwei Konsilien auf den Gebieten der Klinischen Pharmakologie und Klinischen Toxikologie durchführen. Er hat 2 Patienten inklusive der entsprechenden Patientendossiers zu beurteilen und je einen Konsiliarbericht von maximal einer A4-Seite abzufassen. Die zur Verfügung stehende Zeit beträgt 2 Stunden.
  • Am gleichen Tag wird der Kandidat durch die Mitglieder der Prüfungskommission über 2 Gebiete aus dem Weiterbildungskatalog (siehe Punkt 3) während 30 Minuten mündlich geprüft.
  • Die einzelnen Teile der praktischen Prüfung (Konsilien und mündliche Prüfung) werden separat benotet (siehe Punkt 4.6). Der Durchschnitt der beiden Einzelnoten ergibt die Gesamtnote für die praktische Prüfung.
4.4.2     Schriftliche Prüfung
  • Der Kandidat beantwortet schriftlich 120 MC-Fragen zu den verschiedenen Kapiteln der Weiterbildungsinhalte (siehe Punkt 3) innerhalb von maximal 4 Stunden.

4.5 Prüfungsmodalitäten

4.5.1     Zeitpunkt der Prüfung
Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen.

4.5.2     Zeit und Ort der Prüfung
Die Facharztprüfung findet einmal pro Jahr an einer Universitätsklinik statt. Ort, Datum und Anmeldeschluss werden durch den Sekretär der Fachgesellschaft 6 Monate vorher in der Schweizerischen Ärztezeitung (SÄZ) publiziert.

4.5.3     Protokolle
Über die Prüfung wird ein Protokoll erstellt; eine Kopie davon wird dem Kandidaten zur Kenntnisnahme zugestellt.

4.5.4     Prüfungsgebühren
Die Fachgesellschaft für Klinische Pharmakologie und Toxikologie erhebt eine Prüfungsgebühr, die vom Vorstand festgelegt und zusammen mit der Ankündigung in der SÄZ publiziert wird.

4.5.5     Prüfungssprache
Mündliche Prüfung:
In deutscher, französischer oder italienischer Sprache.

4.6 Bewertungskriterien

Die praktische und theoretische Prüfung werden mit Noten von 1 bis 6 bewertet. Die 6 entspricht dem bestmöglichen Resultat. Die Facharztprüfung gilt als bestanden, wenn der Durchschnitt für beide Prüfungen zusammen mindestens 4 beträgt.

4.7 Wiederholung der Prüfung und Beschwerde

Das Ergebnis der Prüfung wird dem Kandidaten schriftlich eröffnet.
Die Facharztprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Der Kandidat kann den Entscheid über das Nichtbestehen der Prüfung innert 30 Tagen bei der Titelkommission der FMH (TK) anfechten.
Gegen den Entscheid der TK kann der Kandidat innert 30 Tagen Beschwerde an den Zentralvorstand der FMH (ZV) einreichen.
Falls das Prüfungsresultat deutlich von den Beurteilungen der FMH-Zeugnisse abweicht, kann der Kandidat zusätzlich das Einholen von Stellungnahmen der Leiter der beiden letzten Weiterbildungsstätten zuhanden der TK bzw. des ZV verlangen.
 

5. Kriterien für die Einteilung der Weiterbildungsstätten

Weiterbildungsstätten für Klinische Pharmakologie und Toxikologie
  • Kategorie A (3 Jahre)
  • Kategorie B (2 Jahre)
  • Forschungsabteilungen und Institute (1 Jahr)

5.1 Kategorie A (3 Jahre)

Die Abteilungen oder Institute für Klinische Pharmakologie und/oder Klinische Toxikologie der Universitätsspitäler oder gleichwertiger Institutionen.

5.2 Kategorie B (2 Jahre)

Spitäler, klinische Forschungsabteilungen, ärztliche Dienste der Arzneimittelbehörden, Arzneimittelnebenwirkungs- und Toxikologie-Informationszentren sowie klinisch-pharmakologische, klinisch-toxikologische oder pharmazeutisch-medizinische Abteilungen der Industrie.

5.3 Forschungsabteilungen und Institute (1 Jahr)

Abteilungen und Institute mit Grundlagen- oder angewandter Forschung nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand der Fachgesellschaft (siehe Punkt 2.1.2.).

5.4 Kriterienraster

Kategorien
A
B
Die leitende Person ist vollamtlich für Klinische Pharmakologie und Toxikologie tätig
X
 
Die leitende Person ist Facharzt für Klinische Pharmakologie und Toxikologie FMH oder hat eine äquivalente, von der FMH-anerkannte Weiterbildung
X
 
Die leitende Person ist Träger des Facharzttitels FMH für Klinische Pharmakologie & Toxikologie oder für Pharmazeutische Medizin  
X
Die Abteilung/Institut gewährleistet vollständige Weiterbildung in Klinischer Pharmakologie und Toxikologie 
X
 
Die Abteilung/Institut gewährleistet eine Weiterbildung in Klinischer Pharmakologie, klinischer Toxikologie oder pharmazeutischer Medizin, welche wesentliche Inhalte der Weiterbildungsziele in Klinischer Pharmakologie und Toxikologie umfasst  
X
Die Abteilung/Institut verfügt über einen Konsiliardienst in Klinischer Pharmakologie und/oder Klinischer Toxikologie
X
 
Industrieabteilungen verfügen über die nötigen Voraussetzungen für die Durchführung von klinisch-pharmakologischen oder klinisch-toxikologischen Studien am Menschen  
X
Die sich um den Facharzttitel Klinische Pharmakologie und Toxikologie FMH bewerbende Person besetzt eine Weiterbildungsstelle als Assistenz- oder Oberarzt
X
X

 

6. Übergangsbestimmungen

Wer die Weiterbildung gemäss altem Programm bis am 31. Dezember 2003 abgeschlossen hat, kann die Erlangung des Titels nach den alten Bestimmungen vom 1.7.1995 verlangen.
 

7. Anhang : Weiterbildungsstätten in Klinischer Pharmakologie und Toxikologie

Kateogorie A (2 Jahre)

Basel Kantonsspital Basel, Klinische Pharmakologie, Departement Innere Medizin 
Leiter: Prof. Dr. med. Stefan Krähenbühl
Bern Inselspital, Klinische Pharmakologie
Leiter: Prof. Dr. med. Bernhard H. Lauterburg
Genève H U G, Pharmacologie clinique
Médecin-chef: Prof. Dr. med. Pierre Dayer
Lausanne C H U V, Division de Pharmacologie clinique, Département de Médecine Interne
Médecin-chef: Prof. Dr. med. Jérôme Biollaz
Zürich U S Z, Klinische Pharmakologie und Toxikologie, Departement Innere Medizin
Leiter: Prof. Dr. med. Peter J. Meier-Abt

Kateogorie B (18 Monate)

Basel Novartis Services AG, Klinische Pharmakologie, K-147.3.32
Leiter: Dr. med. Paolo Baroldi
Bern IKS, Interkantonale Kontrollstelle für, Heilmittel
Leiter: Prof. Dr. med. Samuel Vozeh

Für 1 Jahr anerkannt

Reinach BL Roche Pharma Schweiz AG, Drug Safety
Leiter: Dr. med. Enrico Marco Fröhlich
(Retrospektive Anerkennung ab 1.10.1994)


*     Dieses Weiterbildungsprogramm gilt in gleichem Masse für Ärztinnen und Ärzte. Zur besseren Lesbarkeit werden im Text nur männliche Personenbezeichnungen verwendet. Wir bitten die Leserinnen um Verständnis.


    (c) SGKPT/SSPTC - Update : mai 2004