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SCHWEIZERISCHE GESELLSCHAFT FÜR KLINISCHE PHARMAKOLOGIE UND TOXIKOLOGIE |
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Weiterbildung
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WeiterbildungsprogrammFacharzttitel FMH Klinische Pharmakologie und ToxikologieDas Programm ist nach der Weiterbildungsordnung der FMH (21.6.2000) revidiert worden.Es ist am 1.1.2001 in Kraft getreten.
Allgemeines
Mit der nachstehenden Publikation setzt der Zentralvorstand
der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte das revidierte
Weiterbildungsprogramm für den Erwerb des Facharzttitels FMH für
Klinische Pharmakologie und Toxikologie am 1. Januar 2001 in Kraft.
1. Allgemeines1.1 Definition der Klinischen Pharmakologie und ToxikologieDie «Klinische Pharmakologie und Toxikologie»
ist eine medizinisch-wissenschaftliche Disziplin, welche die rationale
und sichere Anwendung von Arzneimitteln sowie Diagnose und Therapie
von Intoxikationen durch Fremdstoffe am Menschen zum Inhalt hat. Sie
verbindet klinische Expertise mit fundierten Kenntnissen in den experimentell-medizinischen
Grundlagenwissenschaften, speziell Pharmakologie und Toxikologie, mit
dem Ziel der Verbesserung von Wirksamkeit und Sicherheit der klinischen
Arzneimittel- und Vergiftungstherapie am individuellen Patienten. In
diesem Sinne spielt sie eine zunehmend wichtige Rolle im Gesundheitssystem,
wo sie neben Lehre, Forschung und Weiterbildung auch verschiedene Dienstleistungen
auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene wahrnehmen muss.
1.2 Ärztliche Aufgaben in der Klinischen Pharmakologie und ToxikologieZu den zentralen Aufgaben der Klinischen Pharmakologie
und Toxikologie gehören die Klinische Forschung (Pharmakokinetik
und -dynamik, toxische Fremdstoffwirkungen, Pharmakogenomics, Toxikogenetik),
die Mitbetreuung von Patienten (Konsultationen in Pharmakotherapie,
Vergiftungspatienten), die Individualisierung der Arzneimitteltherapie
(genetische Polymorphismen, erworbene Risikofaktoren, Organinsuffizienz),
die Erfassung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (Pharmakovigilanz,
Pharmakoepidemiologie), die Mitarbeit in den Medikamentenkommissionen
(Erstellen von Arzneimittellisten), der rationelle Arzneimitteleinsatz,
die Planung und Durchführung von speziellen klinischen Studien
(insbesondere Interaktions- und Kinetikstudien), das therapeutische
Monitoring (therapeutic drug monitoring) und die klinische Toxikologie
(Diagnose, Abklärung und Therapie von akuten und chronischen Vergiftungen,
rationale Antidottherapie). Der Klinische Pharmakologe/Toxikologe* arbeitet
als Experte in Arzneimittelbehörden, Ethikkommissionen und nationalen
(z. B. Giftkommission des BAG) und internationalen Gremien (z. B. WHO)
für Arzneimittel- und Chemiesicherheit mit.
1.3 Hauptziele der WeiterbildungDie Weiterbildung soll dem Kandidaten die notwendigen
Spezialkenntnisse, das konzeptionelle und methodologische Rüstzeug,
die praktisch-klinische Erfahrung und die intellektuellen und ethischen
Voraussetzungen für eine eigenverantwortliche Tätigkeit auf
dem Gebiete der Klinischen Pharmakologie und Toxikologie in Behörden,
Industrie, Spital, Praxis und Gesellschaft vermitteln.
Der Facharzt für Klinische Pharmakologie und Toxikologie soll befähigt sein :
2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen2.1 Dauer und Gliederung der WeiterbildungDie reglementarische Weiterbildung dauert 6 Jahre. Sie
gliedert sich wie folgt:
2.2 Nicht-fachspezifische Weiterbildung2.2.1 Mindestens 2 der geforderten
3 Jahre müssen an anerkannten Weiterbildungsstätten der Kategorie
A für die einzelnen Fachgebiete absolviert werden.
2.3 Fachspezifische Weiterbildung2.3.1 Mindestens 1 Jahr der
fachspezifischen Weiterbildung muss an anerkannten Weiterbildungsstätten
der Kategorie A in der Schweiz absolviert werden (vgl. Ziffer 5). Es
kann zwischen den universitären Weiterbildungsstätten rotiert
werden, wobei mindestens ½ Jahr am gleichen Ort geleistet werden
muss.
2.3.2 Höchstens 1 Jahr kann in experimenteller Pharmakologie/Toxikologie oder einem anderen Grundlagenfach der experimentellen Medizin absolviert werden. 2.4 Weitere Bestimmungen2.4.1 Publikation von mindesten
drei wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiete der Klinischen Pharmakologie/Toxikologie
in medizinisch-wissenschaftlichen Zeitschriften, wovon mindestens zwei
mit peer review. Mindestens eine Präsentation von Forschungsergebnissen
an einem nationalen oder internationalen klinisch-wissenschaftlichen
Kongress.
2.4.2 Weiterbildungsperioden für den Facharzttitel Pharmazeutische Medizin - soweit sie an anerkannten Weiterbildungsstätten für Pharmazeutische Medizin absolviert wurden - können für die fachspezifische Weiterbildung zum Facharzt FMH für Klinische Pharmakologie und Toxikologie anerkannt werden. Die Dauer der Anrechnung richtet sich nach dem unter Punkt 5.3 im Weiterbildungsprogramm für Pharmazeutische Medizin aufgeführten Kriterienraster sowie den unter Punkt 2.3 im Weiterbildungsprogramm für Klinische Pharmakologie und Toxikologie formulierten Bedingungen. Die im Rahmen der theoretischen Weiterbildung absolvierten Weiterbildungsmodule der Klinischen Pharmakologie/Toxikologie und Pharmazeutischen Medizin können gleichzeitig für beide Titel angerechnet werden. 2.4.3 Besuch von mindestens 2 klinisch-wissenschaftlichen Kongressen, wovon einer die Klinische Pharmakologie oder Klinische Toxikologie betreffen muss. 2.4.4 Besuch von mindestens drei Weiterbildungsmodulen der Klinischen Pharmakologie/Toxikologie und/oder Pharmazeutischen Medizin. 2.4.5 Erfüllung des Lernzielkataloges gemäss
Punkt 3 des Weiterbildungsprogrammes. 3. Inhalt der Weiterbildung3.1 Grundlagenkenntnisse
3.2 Klinische Arzneimittelprüfung
3.3 Klinische Arzneimittelanwendung
3.4 Qualitätskontrolle und Sicherheit der Arzneimitteltherapie
3.5 Individualisierung der Arzneimitteltherapie
3.6 Neue Therapieformen (Beispiele)
3.7 Klinische Toxikologie
3.8 Arzneimittel und Gesellschaft
4. Prüfungsreglement4.1 PrüfungszielIn der Prüfung hat sich der Kandidat über
die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in den unter Punkt 3 aufgeführten
Weiterbildungsinhalten auszuweisen.
4.2 PrüfungsstoffDer Prüfungsstoff umfasst die unter Punkt 3 aufgeführten
Inhalte der Weiterbildung.
4.3 Die PrüfungskommissionDie Prüfungskommission wird vom Vorstand der Fachgesellschaft
für Klinische Pharmakologie und Toxikologie gewählt. Eine
Neuwahl erfolgt alle 4 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Prüfungskommission besteht aus 3 Personen, die alle den Facharzttitel FMH für Klinische Pharmakologie und Toxikologie tragen müssen. Ein Kommissionsmitglied vertritt die Weiterbildungsstätten der Kategorie B. Die Sprachregionen müssen angemessen vertreten sein. Die Aufgaben der Prüfungskommission sind: 4.4 PrüfungsartDie Prüfung besteht aus einem praktischen und einem
theoretischen Teil.
4.4.1 Praktische Prüfung
4.5 Prüfungsmodalitäten4.5.1 Zeitpunkt der Prüfung
Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen. 4.5.2 Zeit und Ort der
Prüfung 4.5.3 Protokolle 4.5.4 Prüfungsgebühren
4.5.5 Prüfungssprache
4.6 BewertungskriterienDie praktische und theoretische Prüfung werden
mit Noten von 1 bis 6 bewertet. Die 6 entspricht dem bestmöglichen
Resultat. Die Facharztprüfung gilt als bestanden, wenn der Durchschnitt
für beide Prüfungen zusammen mindestens 4 beträgt.
4.7 Wiederholung der Prüfung und BeschwerdeDas Ergebnis der Prüfung wird dem Kandidaten schriftlich
eröffnet.
Die Facharztprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Der Kandidat kann den Entscheid über das Nichtbestehen der Prüfung innert 30 Tagen bei der Titelkommission der FMH (TK) anfechten. Gegen den Entscheid der TK kann der Kandidat innert 30 Tagen Beschwerde an den Zentralvorstand der FMH (ZV) einreichen. Falls das Prüfungsresultat deutlich von den Beurteilungen der FMH-Zeugnisse abweicht, kann der Kandidat zusätzlich das Einholen von Stellungnahmen der Leiter der beiden letzten Weiterbildungsstätten zuhanden der TK bzw. des ZV verlangen. 5. Kriterien für die Einteilung der WeiterbildungsstättenWeiterbildungsstätten für Klinische Pharmakologie
und Toxikologie
5.1 Kategorie A (3 Jahre)Die Abteilungen oder Institute für Klinische Pharmakologie
und/oder Klinische Toxikologie der Universitätsspitäler oder
gleichwertiger Institutionen.
5.2 Kategorie B (2 Jahre)Spitäler, klinische Forschungsabteilungen, ärztliche
Dienste der Arzneimittelbehörden, Arzneimittelnebenwirkungs- und
Toxikologie-Informationszentren sowie klinisch-pharmakologische, klinisch-toxikologische
oder pharmazeutisch-medizinische Abteilungen der Industrie.
5.3 Forschungsabteilungen und Institute (1 Jahr)Abteilungen und Institute mit Grundlagen- oder angewandter
Forschung nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand der Fachgesellschaft
(siehe Punkt 2.1.2.).
5.4 Kriterienraster
6. ÜbergangsbestimmungenWer die Weiterbildung gemäss altem Programm bis
am 31. Dezember 2003 abgeschlossen hat, kann die Erlangung des Titels
nach den alten Bestimmungen vom 1.7.1995 verlangen.
7. Anhang : Weiterbildungsstätten in Klinischer Pharmakologie und ToxikologieKateogorie A (2 Jahre)
Kateogorie B (18 Monate)
Für 1 Jahr anerkannt
* Dieses Weiterbildungsprogramm gilt in gleichem Masse für Ärztinnen und Ärzte. Zur besseren Lesbarkeit werden im Text nur männliche Personenbezeichnungen verwendet. Wir bitten die Leserinnen um Verständnis. (c) SGKPT/SSPTC - Update : mai 2004
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